Schluss mit lustig – die neue Xtra Taktung der Telekom

Tja, nun ist Schluss mit lustig und mit so dämlichen Prinzipien wie, „es wird nur bezahlt, was geleistet wird“. weiter lesen

Update 22. Mai 2013

Und last- but not least: ich empfinde es als Frechheit, wenn Unternehmen einseitig Bedingungen ändern und den Satz platzieren: "Sofern Sie Ihren Vertrag nicht kündigen, werten wir dies als Zustimmung zum neuen Angebot".
Diese Verfahrensweise sollte gesetzlich verboten werden und ich verstehe auch nicht, warum die Rechtsprechung hier herumhampelt. Da gibt es nix zu Hampeln.

Verträge und Vertragsänderungen zwischen Kaufleuten und Privaten, sollten nur in der Abfolge "Angebot und ausdrückliche Zustimmung" verbindlich werden dürfen. Auch wenn das höheren Aufwand für Anbieter bedeutet. Keinesfalls darf nach meiner Ansicht die "ausdrückliche Zustimmung" eines Verbrauchers mit "konkludenten Handlungen", oder wie auch immer man das nennen mag, ersetzt werden. Nach dem Motto, "wenn der Vertragspartner nichts macht, stimmt er zu".

Ganz besonders gilt das angesichts der Vielzahl von Kommunikationskanälen, auf denen vertragliche Angelegenheiten publiziert werden können und bei der rasant zunehmenden Anzahl von Fernverträgen und ihren nachfolgenden Änderungen.

Update 3. Februar 2014

Stelle fest, dass der Link zur Telekom ins Leere läuft oder vielmehr auf irgendein Produkt umgeleitet wird. Tja, sorry, eine derartige Meldung lässt das Unternehmen natürlich nur kurz an Ort und Stelle.